Wilhelm Friedrich Boger

* 19. Dezem­ber 1906 in Stuttgart,
† 3. April 1977 in Bietigheim

»Bestie von Auschwitz«

Boger besucht in Stutt­gart-Süd die Fan­gels­bach-Bür­ger­schu­le – die heu­ti­ge Heusteig­schu­le – und schließt 1922 mit der Mitt­le­ren Rei­fe ab. Boger, der bereits als Sech­zehn­jäh­ri­ger in die NS-Jugend (spä­ter Hit­ler­ju­gend) ein­tritt, ist die gesam­te Wei­ma­rer Zeit hin­durch in ver­schie­de­nen rechts­ra­di­ka­len und völ­ki­schen Grup­pen aktiv. Er arbei­tet nach Abschluss einer kauf­män­ni­schen Leh­re zunächst als Ange­stell­ter. 1930 wird Boger Mit­glied der all­ge­mei­nen SS und wech­selt 1933 zur würt­tem­ber­gi­schen poli­ti­schen Poli­zei der spä­te­ren Gesta­po. Von Dezem­ber 1942 bis 1945 ist Boger Mit­ar­bei­ter der poli­ti­schen Abtei­lung im Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Ausch­witz und wird zum berüch­tig­ten Fol­te­rer. Sein Sadis­mus trägt ihm den Bei­na­men »Bes­tie von Ausch­witz« ein. Er erfin­det die nach ihm benann­te »Boger-Schau­kel«, eine Fol­ter, bei der die Opfer mit zusam­men­ge­bun­de­nen Armen und Bei­nen an einer Stan­ge auf­ge­hängt und bru­tal geschla­gen wer­den. Vie­le über­le­ben die Fol­ter nicht oder sind nach der Tor­tur bis zur Unkennt­lich­keit ent­stellt. Boger betei­ligt sich an Selek­tio­nen, Erschie­ßun­gen und der Tötung von Häft­lin­gen bei Ver­neh­mun­gen. Eine Zeu­gin im Ausch­witz-Pro­zess schil­dert, wie Boger einen klei­nen Jun­gen bei den Füßen packt und mit dem Kopf gegen eine Bara­cken­wand schmet­tert. Anschlie­ßend sieht die Zeu­gin, wie Boger den Apfel, den das Kind zuvor in der Hand gehal­ten hat­te, auf­isst. Im Juni 1945 wird Boger von der ame­ri­ka­ni­schen Mili­tär­po­li­zei ver­haf­tet, doch ihm gelingt im Novem­ber 1946 bei der Aus­lie­fe­rung nach Polen die Flucht. Er kann drei Jah­re unter­tau­chen, wird im Juli 1949 aber­mals von der Staats­an­walt­schaft Ravens­burg wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt, die drei­zehn Jah­re zurück­liegt, fest­ge­nom­men und nach Ein­stel­lung des Ver­fah­rens wie­der frei­ge­las­sen. Durch die Ver­mitt­lung sei­nes Bru­ders fin­det Boger im Sep­tem­ber 1950 eine Anstel­lung bei der Fir­ma Hein­kel in sei­nem Geburts­ort Stutt­gart-Zuffen­hau­sen. Er lebt mit sei­ner zwei­ten Frau und drei Töch­tern unbe­hel­ligt unter sei­nem rich­ti­gen Namen in Hem­min­gen im Kreis Leon­berg. Im Febru­ar 1951 wird das Ent­na­zi­fi­zie­rungs­ver­fah­ren vor der Haupt­spruch­kam­mer Stutt­gart, die Boger als Haupt­schul­di­gen anklagt, ergeb­nis­los ein­ge­stellt. Erst im Okto­ber 1958 kommt es nach einer Straf­an­zei­ge von einem ehe­ma­li­gen Ausch­witz-Häft­ling zu einer erneu­ten Ver­haf­tung. Im Ausch­witz-Pro­zess, vom hes­si­schen Gene­ral­staats­an­walt Fritz Bau­er initi­iert, wird Wil­helm Boger 1965 in Frank­furt zu lebens­läng­li­cher Haft ver­ur­teilt. Er bestrei­tet bis zuletzt jede unmensch­li­che Hand­lung wäh­rend sei­ner Tätig­keit in Ausch­witz und sieht sich als Opfer eines »Ter­ror­ur­teils«. Boger stirbt 1977 in der Haft – ein Gna­den­ge­such beim hes­si­schen Minis­ter­prä­si­den­ten war noch nicht ent­schie­den. cwt

Fried­rich Wil­helm Boger, Erken­nungs­dienst­fo­to, Stutt­gart 1958

Ausch­witz-Pro­zeß 4 Ks 2/63 Frank­furt am Main. Hrsg. von Irm­trud Wojak im Auf­trag des Fritz-Bauer-Instituts.
Frank­furt a. M. 2004. S. 388–437 und S. 606–608.