15.06.2006 · Ulrich Goll

Prof. Dr. Ulrich Goll, MdL
Justizminister des Landes Baden-Württemberg
Stellvertretender Ministerpräsident und Integrationsbeauftragter


Grußwort

Über 2000 Deut­sche jüdi­schen Glau­bens wur­den von Stutt­gart in die Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger depor­tiert – nur weni­ge von ihnen über­leb­ten. Da die abs­trak­te Zahl der Opfer das Vor­stel­lungs­ver­mö­gen über­for­dert, brau­chen wir einen Ort, der uns den emo­tio­na­len Zugang zu den Opfern erleich­tert. Als „Zei­chen der Erin­ne­rung” wur­de daher am Stutt­gar­ter Nord­bahn­hof eine Gedenk­stät­te gestal­tet, die die Besu­che­rin­nen und Besu­cher am Ort der ver­bre­che­ri­schen Ereig­nis­se mit der ver­zwei­fel­ten Lage der Opfer kon­fron­tiert. Die Durch­füh­rung der Depor­ta­ti­on durch die Gehei­me Staats­po­li­zei zeugt von der Ver­ach­tung und dem Zynis­mus der Täter. So muss­ten die Depor­tier­ten bei­spiels­wei­se neben einem soge­nann­ten „Ein­tritts­geld” und einem „Pfle­ge­geld für fünf Jah­re” im Vor­aus eine ein­fa­che Fahr­kar­te ohne Rück­fahrt drit­ter Klas­se bezah­len. Die Gedenk­stät­te soll auch dazu bei­tra­gen, die Opfer aus der Anony­mi­tät zu holen. Zu die­sem Zweck sind die Namen der Men­schen, die von Stutt­gart aus depor­tiert wur­den, auf der Mau­er zur Otto-Umfrid-Stra­ße zu lesen. Die aus Stutt­gart depor­tier­ten Men­schen stamm­ten nicht nur aus der Stadt Stutt­gart. Ein gro­ßer Teil der depor­tier­ten und spä­ter ermor­de­ten Juden stamm­te aus Würt­tem­berg und Hohen­zol­lern. Die Erin­ne­rung an das zuge­füg­te Leid stellt daher eine Ver­pflich­tung für das Land dar. Umso ermu­ti­gen­der ist es, dass die Finan­zie­rung der Gedenk­stät­te auch ein Bei­spiel für bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment ist: neben Mit­teln der Lan­des­haupt­stadt und der Lan­des­stif­tung hat der Ver­ein „Zei­chen der Erin­ne­rung e.V.” gro­ße Unter­stüt­zung von Stutt­gar­ter Bür­gern erfahren.

Ange­sichts der Schre­cken des Natio­nal­so­zia­lis­mus stellt sich für mich als Jus­tiz­mi­nis­ter die Fra­ge, wie die­ses Unrecht mög­lich war, ohne dass die Gerich­te Ein­halt gebo­ten haben. Die Erklä­rung ist eben­so ein­fach wie erschre­ckend: nach Hit­lers Macht­er­grei­fung wur­de der Rechts­staat inner­halb kür­zes­ter Zeit besei­tigt. Schon im Febru­ar 1933 wur­den wesent­li­che Grund­rech­te der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung – ins­be­son­de­re die Frei­heit der Per­son, die Meinungs‑, Pres­se- und Ver­samm­lungs­frei­heit, das Brief‑, Post- und Fern­mel­de­ge­heim­nis sowie die Unver­letz­lich­keit der Woh­nung – „bis auf wei­te­res” außer Kraft gesetzt. Auch wur­de die Reichs­re­gie­rung ermäch­tigt, „alle zur Wie­der­her­stel­lung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung nöti­gen Maß­nah­men” zu tref­fen. Damit wur­de die sog. Schutz­haft ermög­licht. In Schutz­haft genom­me­ne Per­so­nen waren ihrer fun­da­men­ta­len Rech­te, ins­be­son­de­re des Rechts, spä­tes­tens am nächs­ten Tag einem Rich­ter vor­ge­führt zu wer­den, beraubt. Von der Schutz­haft wur­de in der Fol­ge als Ter­ror­in­stru­ment gegen miss­lie­bi­ge Per­so­nen jeg­li­cher Art Gebrauch gemacht. Sie wur­de zuneh­mend in Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern voll­zo­gen und schließ­lich jeg­li­cher gericht­li­chen Kon­trol­le ent­zo­gen. In einem wei­te­ren Schritt wur­den mit­tels einer Ver­ord­nung der Reichs­re­gie­rung Son­der­ge­rich­te errich­tet, vor denen die Rech­te des Ange­klag­ten radi­kal ein­ge­schränkt waren. Auf Grund­la­ge des vom Reichs­tag im März 1933 ver­ab­schie­de­ten sog. Ermäch­ti­gungs­ge­setz erließ die Reichs­re­gie­rung schon eine Woche spä­ter ein Gesetz über die rück­wir­ken­de Gel­tung der Todes­stra­fe. Der Rechts­staat war inner­halb von zwei Mona­ten zu einem Unrechts­staat gewor­den, der auf sei­nem wei­te­ren Weg auch die Res­te der Grund­sät­ze von Rechts­si­cher­heit und Über­maß­ver­bot besei­tig­te und sich zu einem Will­kür­staat entwickelte.

Die Gedenk­stät­te erin­nert an Tage der Scham und doku­men­tiert einen Tief­punkt in der Geschich­te von Stadt und Land. Neben der Erin­ne­rung an die Ver­gan­gen­heit soll die Gedenk­stät­te auch der Zukunft die­nen und das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein in unse­rer Gesell­schaft stär­ken. So könn­te die­se Gedenk­stät­te auch ein Zei­chen der Hoff­nung wer­den für eine Welt der Zuver­sicht und der Mitmenschlichkeit.


Publiziert in:
Zeichen der Erinnerung…
2. überarbeitete Auflage 2006 (S. 8)
3. Auflage 2009 (S. 10)

 

Prof. Roland Ostertag
Klaus Töp­fer